automatisiertes Mahnverfahren: bundesweite Umstellung auf EDA Version 4.0.00 zum 1.01.2011!
Die Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren informiert, dass ein Teil der EDA-Version 3.3.0 ab dem 01.01.2011 ungültig (Nachrichten vom Gericht) wird.
RA-MICRO weist alle Nutzer die noch mit Version 3.3.0 arbeiten daher durch ein Programmfenster auf diese Umstellung hin. Auch einige Mahngerichte informieren derzeit per Post Anwälte und Kanzleien, die eine Kenziffer registriert haben. RA-MICRO hat EDA Version 4.0.00 zur übermittlung elektronischer Mahnanträge bereits umgesetzt um seinen Kunden die Vorteile durch Nutzung der neuen EDA Version zu ermöglichen.
Bei Aufruf des EDA Modules Z50 im Modul Zwansvollstreckung von RA-MICRO wird nun automatisch die korrekte EDA Version 4.0.00 eingestellt und dauerhaft gespeichert. Gleichzeitig wird die EDA Version 4.0.00 fest hinterlegt. Eine Änderung dieser Einstellung, beispielsweise Rückstellung auf Version 3.3.0, ist dann nicht mehr möglich. Weiterhin erstellt RA-MICRO automatisch ein Schreiben an das jeweilige Mahngericht, wobei auf den in den ZV-Einstellungen für Maßnahmen hinterlegten Drucker mit dem dort eingestellten Briefkopf zugegriffen wird. Dieses Schreiben ist dann an die Mahngerichte zu versenden bzw. zu faxen. Die Einstellung muss für jedes Mahngericht, an dass die Kanzlei Mahnanträge versendet, einmalig aufgerufen werden.
Wir empfehlen, die Umstellung noch im Dezember vorzunehmen um Probleme mit Mahnanträgen am Jahresende zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf EDA Version 4.0.00.