Online Mahnverfahren - maschinelles, automatisiertes Mahnverfahren für Rechtsanwälte und Kanzleien
Zusammenfassung: - ab 1.12.2008 dürfen Rechtsanwälte für Mahnbescheide die bisherigen Anträge nicht mehr verwenden!!!
- neue Hard- und Software ist NICHT ZWINGEND erforderlich, aber zu empfehlen
- Das elektronische Mahnverfahren ist DER Einstieg in elektronische Justizkommunikation - ein Thema, mit dem sich ALLE Rechtsanwälte beschäftigen MÜSSEN!
Übersicht
das Wichtigste in Kürze:
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Auf Grund des das Zweiten Justizmodernisierungsgesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 22.12.2006, ergeben sich folgende Änderungen im Mahnverfahren: "Rechtsanwälte müssen – außer im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren – die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides künftig in maschinell lesbarer Form stellen." . Gesetzlich festgeschrieben wurde dies im neu gefassten § 690 Abs. 3 ZPO: "Der Antrag kann in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt werden, wenn diese dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung geeignet erscheint. Wird der Antrag von einem Rechtsanwalt gestellt, ist nur diese Form der Antragstellung zulässig. Der handschriftlichen Unterzeichnung bedarf es nicht, wenn in anderer Weise gewährleistet ist, dass der Antrag nicht ohne den Willen des Antragstellers übermittelt wird."
relevante Links: Bundesgesetzblatt
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3416.pdf
Ab dem 1.12.2008 ist bei der Beantragung von Mahnbescheiden durch Rechtsanwälte daher nur noch die maschinell lesbare Form zulässig.
Möglichkeiten Mahnbescheide in maschinell lesbarer Form zu beantragen
Alle nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten setzen zwingend einen Internetanschluss voraus!
Übersicht aller Verfahren: http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/index.htm
Grundsätzlich ändert sich für die Antragstellung nur das Erfordernis der maschinellen Lesbarkeit. Dieses Erfordernis kann durch Übertragung einer Datei bzw. Datensatzes (EGVP = elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder durch Einsenden eines Formulars in Papierform erfüllt werden, wobei das Formular in Papierform dann maschinenlesbare Angaben enthalten muss. Diese maschinenlesbaren Angaben werden in Form eines Barcodes, wie man ihn auch von Lebensmiteln im Supermarkt kennt, gedruckt.
Merke: Es gibt derzeit zwei Verfahren: Barcode oder EGVP. Diese Verfahren wiederum können auf unterschiedliche Arten angewandt werden.
Möglichkeit 1: Online Mahnantrag - Barcodeverfahren - ohne Kennziffer und ohne Signaturkarte
Hierbei nutzt der Rechtsanwalt die Internetseite www.online-mahnantrag.de. Auf dieser Internetseite wird eine Mahnantragsformular online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben. Auf dem Ausdruck befindet sich der Barcode, der die Anforderungen an die maschinelle Lesbarkeit erfüllt. Der Antrag wird dann per Post an das Mahngericht verschickt.
besondere Voraussetzungen:
- keine
Möglichkeit 2: Online Mahnantrag Barcodeverfahren - mit Kennziffer und ohne Signaturkarte
Auch hierbei nutzt der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin die Internetseite www.online-mahnantrag.de, allerdings unter Verwendung einer Kennziffer. Diese Kennziffer muss der Rechtsanwalt bei dem zuständigen Mahngericht beantragen. Die Kennziffer enthält alle Angaben zum Antragsteller, dem Rechtsanwalt. Beim Ausfüllen des Mahnbescheides auf der Internetseite entfällt somit die Eingabe der eigenen Rechtsanwaltsdaten. Statt dessen wird lediglich die Kennziffer eingetragen. Dadurch wird das online Ausfüllen des Mahnbescheidsantrages erleichtert.
besondere Voraussetzungen:
- - Beantragung einer Kennziffer bei den zuständigen Mahngerichten
Möglichkeit 3: Online Mahnantrag - mit Kennziffer und Signaturkarte
Auch bei diesem Verfahren wird der Mahnantrag mit Hilfe der Internetseite www.online-mahnantrag.de erstellt. Doch statt den Antrag auszudrucken und zu unterschreiben wird von der Internetseite www.online-mahnantrag.de eine Datei erstellt, die der Anwalt mit Hilfe seiner Signaturkarte "unterschreibt" - digital signiert - und dann per EGVP Client (eine Software, die die Verbindung zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach herstellt) elektronisch an das Mahngericht versendet.
besondere Voraussetzungen:
- Beantragung einer Kennziffer bei den zuständigen Mahngerichten
- Beantragung einer Siganturkarte
- Beschaffung eines Signaturkartenlesegerätes
Möglichkeit 4: Anwalt- oder Mahnsoftware - mit Kennziffer und Signaturkarte
Bei diesem Verfahten wird der Mahnantrag wie bisher auch mit Hilfe der Rechtsanwaltsoftware (RA-Micro, ReNoStar, Annotext, Phantasy o.a.) erstellt. Die Anwaltsoftware erstellt eine Datei, die der Anwalt mit Hilfe seiner Signaturkarte "unterschreibt" - digital signiert - und dann per EGVP Client (eine Software, die die Verbindung zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach herstellt) elektronisch an das Mahngericht versendet.
besondere Voraussetzungen:
- Beantragung einer Kennziffer bei den zuständigen Mahngerichten
- Beantragung einer Siganturkarte
- Beschaffung eines Signaturkartenlesegerätes
- Rechtsanwaltssoftware mit entsprechenden Schnittstellen für das Online Mahnverfahren
alle Verfahren in der Übersicht:
Verfahren ab 1.12.08 | Voraussetzungen | Kosten | maschinelle Lesbarkeit | Weg zum Mahngericht | Authentifizierung |
---|---|---|---|---|---|
Barcode "pur" | - Internetzugang | keine | durch Barcode auf dem gedruckten Antrag | per Post | Unterschrift des Anwaltes |
Online Mahnantrag - Barcode mit Kennziffer | - Internetzugang - Kennziffer des/der Mahngericht(e) | keine | durch Barcode auf dem gedruckten Antrag | per Post | Unterschrift des Anwaltes |
Online Mahnantrag - mit Kennziffer und Signaturkarte (EGVP) | - Internetzugang - Kennziffer des/der Mahngerichte - Signaturkarte und Kartenlesegerät | - Signaturkarte: 120-180,- EUR (zwei Jahre) - Kartenlesegerät: 50-120,- EUR je nach Klasse und Typ | Datei / Datensatz | Online per EGVP | qualifizierte elektronische Signatur |
Anwaltsoftware mit Kennziffer und Signaturkarte (EGVP) | - Internetzugang - Kennziffer des/der Mahngerichte - Signaturkarte und Kartenlesegerät - Anwaltsoftware (RA-Micro, ReNoStar, Annotext, Phantasy) | - Signaturkarte: 120-180,- EUR (zwei Jahre) - Kartenlesegerät: 50-120,- EUR je nach Klasse und Typ - Anwaltsoftware + entsprechende Schnittstellen zum EGVP | Datei / Datensatz | Online per EGVP | qualifizierte elektronische Signatur |
Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren:
Verfahren ab 1.12.08 | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Barcode "pur" | keine Investition | aufwendig keine Integration in bestehende Computer- oder Softwaresysteme |
Barcode mit Kennziffer | keine Investition - vereinfachtes Ausfüllen des Antrages | keine Integration in bestehende Computer- oder Softwaresysteme |
Barcode mit Kennziffer und EGVP | schnelles Verfahren durch online Übertragung - sehr sicheres Verfahren | - Investition in Signaturkarte und Lesegerät - Schulung der Mitarbeiter für neue Verfahren |
Anwaltsoftware mit Kennziffer und Signaturkarte (EGVP) | schnelles Verfahren durch online Übertragung - sehr sicheres Verfahren - Integration in bestehende Kanzleiabläufe - effektive und schnelle Abwicklung des Mahnverahrens durch Integration in Kanzleisoftware | - Investition in Anwaltsoftware und Schnittstellen sowie Signaturkarte und Lesegerät - Schulung der Mitarbeiter für neue Verfahren |
Übersicht der zentralen Mahngerichte - Stand 27.05.2008
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Quelle der hier aufgelisteten Informationen sind die Internetseite mahngerichte.de und die Seiten der jeweiligen Mahngerichte, Stand 27.05.2008. Die Justiz ist ständig in "Bewegung" und daher empfielt es sich, sich vor Beantragung der Kennziffer nochmals direkt auf den Internetseiten der Mahngerichte zu informieren. Die hier verlinkten Kennzifferanträge sind für das Verfahren mittels EGVP vorgesehen. Manche Mahngerichte nutzen diese Kennziffern auch für das Barcodeverfahren, andere nicht womit sich dann u.U. eine zweite Kennziffer zur Nutzung des Barcodeverfahrens notwendig macht.
Mahngericht | Zuständigkeit | Übersicht der Verfahren | Download Antrag EGVP-Kennziffer für Prozeßbevollmächtigte |
---|---|---|---|
Amtsgericht Aschersleben | Sachsen, Sachen-Anhalt, Thüringen | http://www.mahngerichte.de/.../aschersleben.htm http://www.sachsen-anhalt.de/...id=emsa
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Bremen | Bremen | http://www.mahngerichte.de/.../bremen.htm http://www.amtsgericht.bremen.de
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Coburg | Bayern | http://www.mahngerichte.de/.../coburg.htm http://www.mahngericht-bayern.de
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Euskirchen | Nordrhein-Westfalen | http://www.mahngerichte.de/.../euskirchen.htm http://www.ag-euskirchen.nrw.de
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Hagen | Nordrhein-Westfalen | http://www.mahngerichte.de/.../hagen.htm http://www.ag-hagen.nrw.de
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Hamburg | Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern | http://www.mahngerichte.de/.../hamburg.htm http://fhh.hamburg.de/.../mahnsachen.html
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Hünfeld | Hessen | http://www.mahngerichte.de/.../huenfeld.htm http://www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Mayen | Rheinland-Pfalz, Saarland | http://www.mahngerichte.de/.../mayen.htm http://www.agmy.justiz.rlp.de
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Schleswig | Schleswig-Holstein | http://www.mahngerichte.de/.../schleswig.htm http://www.mahngericht.schleswig-holstein.de
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Stuttgart | Baden-Württemberg | http://www.mahngerichte.de/.../stuttgart.htm http://www.amtsgericht-stuttgart.de/...
| - - |
Amtsgericht Uelzen | Niedersachsen | http://www.mahngerichte.de/.../uelzen.htm http://www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de/...
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
Amtsgericht Wedding | Berlin und Brandenburg | http://www.mahngerichte.de/.../hamburg.htm http://www.berlin.de/sen/justiz/.../mahnsachen.html
| Downloadseite Antrag Kennziffer EDA / EGVP Verfahren |
weitere Informationen:
Liste der von der Bundesnetzagentur freigegebenen Signatur Kartenlesegeräte:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Produkte/Chipkartenleser_w0.html